Dass die gesetzliche Rente keine verlässliche Größe ist, um im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können, dürfte Ihnen aus zahlreichen Berichten in den Medien bekannt sein. Vielleicht haben Sie aber selbst auch durch die jährliche Rentenauskunft erkannt, dass Ihre zu erwartende Rente bei weitem nicht ausreicht, um als Rentner die letzte Lebensphase unbeschwert genießen zu können. Daher ist die private Vorsorge oberstes Gebot und nicht wenige haben in den vergangenen Jahren z.B. von den staatlichen Zulagen der Riester-Rente profitiert und entsprechende Altersvorsorgeverträge abgeschlossen.
Für eine große Zahl von rentenversicherungspflichtig Beschäftigten ist die kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge auch die einzige Möglichkeit, ergänzend fürs Alter vorzusorgen. Sollten Sie aber im öffentlichen Dienst tätig oder gar in einem großen Unternehmen beschäftigt sein, dann haben Sie eventuell sogar die Möglichkeit, dass Sie eine betriebliche Altersvorsorge mit Eintritt in den Ruhestand aus dem Unternehmen bekommen.
Dabei ist die Art und Weise der betrieblichen Altersvorsorge unterschiedlich und auch Ihre eigene Beteiligung an der Zusatzrente kann sehr verschieden ausfallen. Als Angestellter im öffentlichen Dienst brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihre betriebliche Altersvorsorge machen. Ihr Dienstherr übernimmt die Beiträge für Ihre Zusatzversorgung allein. Sie brauchen also keinen Eigenbeitrag leisten. Sollten Sie erst vor kurzem in den öffentlichen Dienst eingetreten sein so haben Sie die Möglichkeit, durch einen monatlichen Eigenbeitrag Ihre betriebliche Altersvorsorge entsprechend aufzustocken. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.
Etwas anders sieht es aus, sollte Ihr Arbeitgeber bei einer privaten Versicherungsgesellschaft für Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung abgeschlossen haben. In der Regel geschieht das über eine Lebens- oder Rentenversicherung, oftmals auch als fondsgebundene Versicherung, sodass Sie eine höhere Rendite zu erwarten haben. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge besteht der Vorteil darin, dass Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, Sie selbst versicherte Person sind Ihre Beiträge in der Folge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Außerdem kann eine Invaliditäts- oder Unfallversicherung mit in die Direktversicherung eingeschlossen werden.
Der unschätzbare Vorteil einer Direktversicherung indes besteht für Sie darin, dass Ihre Angehörigen für den Fall Ihres vorzeitigen Versterbens Anspruch auf die Versicherungssumme aus dieser Versicherung haben.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Published in Oktober 20th, 2010
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