Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorge investieren. Dies gilt auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Der Anspruch auf die Betriebsrente besteht bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 192 Euro. Auch bei einem Jobwechsel kann die betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Zudem ist die betriebliche Vorsorge nicht beleihbar, nicht pfändbar und insbesondere Hartz 4 sicher.

Staatliche Förderung
Bei der betrieblichen Vorsorge gilt seit 2005 der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung: Beitragszahlungen bleiben bis zu einer bestimmten Beitragshöhe sozialabgaben- und steuerfrei. Die Leistungen, welche aus den unversteuerten Beiträgen stammen, werden später mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Dabei profitieren die Anleger auf der Rentnerbank unterm Sonnensegel von dem niedrigen Steuersatz während der Rentenzeit.

Zudem sind Beiträge zu Pensionskasse und Direktversicherung bis zu einem Betrag von 2.640 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich noch mal um 1.800 Euro, sofern der Vertrag zur betrieblichen Vorsorge nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Dabei gilt der Sozialabgabe- und Steuer-Freibetrag unabhängig davon, ob die Beiträge vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer durch Einzahlung geleistet werden.

Modelle der betrieblichen Altersvorsorge
Es gibt insgesamt fünf verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge, die vom Staat gefördert werden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage.
Sofern die betriebliche Vorsorge ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird, stellt diese ohne Zweifel die attraktivste Vorsorgevariante dar. Aber auch wenn der Arbeitnehmer zur Hälfte beteiligt ist, kann die betriebliche Altersvorsorge mit den privaten Vorsorgeprodukten mithalten.

Mithilfe der betrieblichen Vorsorge lässt sich die Rente deutlich verbessern. Zudem werden mögliche Versorgungslücken geschlossen, so dass die Rentner sich auch im Alter noch hochwertige Plissees leisten können.

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