Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Zu Beginn erst einmal, zum besseren Verständnis, die Erklärung der Benennung Mindestumsatz:

Durch den Verbrauch von Gesprächseinheiten muss der Kunde in jedem Monat einen bestimmten, vereinbarten Umsatz erbringen. Den fest gelegten Mindestumsatz muss er auch dann zahlen, wenn er diese Gesprächsminuten nicht verbraucht hat. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im fest gelegten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Anbieter zahlen.

Wobei eine Anrechnung des nicht vertelefonierten Mindestumsatzes in einem anderen Verrechnungszeitraum, also normalerweise im nächsten Monat, nicht möglich ist. Dass der Mindestumsatz ausschließlich mit Gesprächszeit erzielt werden muss, ist eine weitere im Mobilfunk gängige Regelung. Zum Mindestumsatz rechnen auch keine SMS oder andere Mobilfunk-Dienste, sondern sie werden stets extra abgerechnet.

Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der Festkosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. letztendlich soll das dem Kunden wie ein günstiger monatlicher Inklusivpreis vorkommen.

Die Verträge, die eine bestimmte Anzahl von Minuten im Monat zum Festpreis bieten, sind eine spezielle Form eines Vertrages mit Mindestumsatz. Sie werden auch als Handytarife bezeichnet. Wie auch beim Mobilfunkvertrag mit Mindestumsatz gilt hierbei ebenfalls, dass die nicht genutzten Minuten am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes verfallen. In Minutentarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche verrechnet, Mehrwert-Dienste, SMS oder Sonder-Rufnummern werden getrennt verrechnet.

Man muss sein eigenes Gesprächsverhalten gut kennen, um mit einem der Handytarife, die einen Mindestumsatz zum Inhalt haben, billig telefonieren zu können. Eine weitere Anforderung hierbei ist eine monatlich in etwa gleichbleibende Gesprächsdauer. Meist wird die Überschreitung des Mindestumsatzes oder der eingekauften Minuten im Minuten-Tarif recht teuer, da jede weitere Gesprächseinheit zu den Standard-Handytarifen abgerechnet wird.

Handyverträge ohne Mindestumsatz werden generell nach Takteinheiten für jedes Gespräch abgerechnet und enthalten im Allgemeinen auch eine monatliche Grundgebühr.
Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Vertrag fest gelegt ist, zum festgelegten Tarif verrechnet. Wenn in einem Monat keine Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Berechnung eines solchen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Jede einzelne Gesprächseinheit kostet bei einem solchen Mobilfunkvertrag gleich viel, egal wie lange im Monat telefoniert wird.

Unter Grundlegung dieser Fakten sind letztendlich auch alle Prepaid-Tarife generell Handy-Tarife ohne Mindestumsatz. Beim Prepaidtarif ist zwar erforderlich, mit dem Aufladen des Guthabenkontos einen vorgeschriebenen Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Begrenzung zum Verbrauch dieses Prepaid-Kontos vorgeschrieben, wie es eigentlich bei Mindestumsatz und Minuten-Tarif gilt. In welchem Zeitraum man dieses Guthaben abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Regelung eines Vertrags unterworfen. Auch wenn man viele Monate nicht telefoniert, bleibt ein solches Prepaid-Konto also bestehen. Die Nutzung des Prepaid-Kontos ist nicht nur komplett freigestellt, es gibt auch keinerlei sonstige Kosten, wie eine monatlich anfallende Grundgebühr.