Auswirkungen für den Arbeitgeber
Je nach gewähltem Durchführungsweg ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen:
- Der Arbeitgeber haftet für die erteilte Versorgungszusage.
Dadurch kann es im Leistungsfall zu einer Nachschusspflicht des Arbeitgebers kommen. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist die Haftungsfrage nahezu bedeutungslos, da diese wie Lebensversicherungsunternehmen derzeit maximal (ab 2007) 2,25 % pro Jahr Verzinsung garantieren.
Bei Pensionsfonds kann diese Haftung in der Praxis relevant werden.
- Bei einer Entgeltumwandlung werden Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft auf die umgewandelten Beiträge gespart, jedoch nur bis zur jährlichen Beitragshöhe von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
- Bei einer erfolgten Direktzusage muss der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz ausweisen. Dies kann auch bei anderen Durchführungswegen der Fall sein.
- Die Mitarbeiter werden durch die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung stärker an das Unternehmen gebunden.
Es ergeben sich also auch für den Arbeitgeber diverse Vorteile durch die betriebliche Altersversorgung. Selbstverständlich ist für den Arbeitgeber der Kostenfaktor ein nicht zu missachtender Bestandteil dieser gesetzlichen Regelung. Doch letztendlich trägt der Arbeitnehmer die Beiträge selbst – und hat genauso steuerliche Vorteile wie auch der Arbeitgeber bei der richtigen Auswahl des Weges für die betriebliche Altersversorgung.