Die Arbeitszeitkonten enthalten Arbeitsstunden die noch nicht vergütet wurden.

Der Arbeitnehmer spart darauf Wertguthaben auf seinem Arbeitszeitkonto an, beispielsweise durch: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden und/oder diverse Sonderzahlungen

Diese können dann, je nach Bedarf des Arbeitnehmers oder Arbeitsauslastung,des Unternehmens in Anspruch genommen respektive. “abgefeiert” werden.

Bei Kurzzeitkonten gelten in der Regel Obergrenzen für die so genannten Plusstunden (also Überstunden die gut geschrieben werden), damit kann der Arbeitnehmer ein Guthaben an Arbeitsstunden aufbauen.. Der Arbeitnehmer kann, durch die so genannten Minusstunden (ebenfalls mit einer festgelegten Obergrenze) diese Zeitgutschriften verwerten und dementsprechend Plusstunden auch wieder ab bauen..

Zu beachten ist, dass in der Regel das Arbeitszeitkonto am Jahresende ausgeglichen sein muss.

Zum Unterschied dazu die so genannten Langzeitkonten, hier kann der Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg Plusstunden sammeln. (Meist auch für nicht in Anspruch genommenen Urlaub oder aus nicht ausgezahlten Lohnanteilen). Diese Konten können sowohl in Geldwert als auch in Zeitwert geführt werden.

Lebensarbeitszeitkonten gehören nicht zur klassischen Familie der betrieblichen Altersvorsorge und unterliegen somit auch nicht den Begrenzungen wie in der betrieblichen Altersversorgung üblich.

Vorteile dieses Modells sind unter anderem die folgenden

    Steuerversicherungsfreiheit
    Sozialversicherungsfreiheit auch über 2008 hinaus
    Zugriff auch vor dem 60. Lebensjahr
    derzeit keine Höchstgrenzen und keine Pauschalsteuer
    flexible und variable Einbringungsmöglichkeiten
    keine Altersbegrenzung
    Eine Übertragung in die betriebliche Alterversorgung ist steuerfrei, evtl. auch sozialversicherungsfrei

Zusammenfassend ist also fest zu stellen:

Auf ein Lebensarbeitszeitkonto kann ein Arbeitnehmer seine Überstunden einzahlen wie man Geld auf einem Tagesgeldkonto einzahlt. Diese werden dann als Wert angelegt und dem Arbeitnehmer zurückerstattet, wenn dieser längere Auszeiten nimmt, z.B. für eine Fortbildung,als Freistellung aus persönlichen Gründen, aber auch um seinen Renteneintritt vorzuziehen.

Ein solches Wertkonto existiert aber auch als Geldwertkonto. Dabei hat der Betrieb in der Regel einen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann dann Gehaltesbestandteile (beispielsweise lässt er sich seine Überstunden im entsprechenden Geldwert gut schreiben) auf das Wertkonto übertragen. Dabei ist nicht relevant, ob die Zahlungen aus Einmalzahlungen (Bonus), Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) oder dem normalen Arbeitslohn kommen.

Die eingezahlten Beiträge werden dem Bruttolohn entnommen. Dabei werden auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers auf dem Wertkonto gutgeschrieben. Als Ausnahme ist anzusehen, wenn der Arebeitnehmer mit seinem Einkommenoberhalb der Sozialversicherungs-Grenze liegt.

Das Wertkonto kann für ein Sabbatical (siehe nachstehend) oder Elternzeit genutzt werden. Dann kommt ein frei vereinbarter Betrag aus dem Wertkonto zum Arbeitnehmer. Dieser bleibt aber rechtlich gesehen Angestellter des Unternehmens.

Sabbatical: der Arbeitnehmer kann sich durch Lohnverzicht und durch den Aufbau von Plusstunden, beispielsweise durch Überstunden, einen Freizeitanspruch aufbauen. Dieser Freizeitanspruch kann dann an einem Stück genommen werden. Während der gesamten Zeit bleibt dabei das Einkommen konstant. Neben dem Sabbatical besteht weiterhin der Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Weiterhin kann das Wertkonto bei Eintritt in die Rente steuergünstig in eine Altersversorgung überführt werden. Bei dem Störfall (Kündigung, Tod) wird i.d.R. das Wertkonto aufgelöst und ausgezahlt. Die SV-Beiträge werden abgezogen. Das eingezahlte Kapital wird nach der fünftel-Regelung (wie bei Abfindungen) versteuert. Der Ertragsanteil ist dabei nicht zu versteuern.

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