Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorge investieren. Dies gilt auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Der Anspruch auf die Betriebsrente besteht bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 192 Euro. Auch bei einem Jobwechsel kann die betriebliche Altersvorsorge [...]
Gut vorgesorgt dank Betriebsrente
Published in Oktober 12th, 2011
Posted by admin in Haus und Garten
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