Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorge investieren. Dies gilt auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Der Anspruch auf die Betriebsrente besteht bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 192 Euro. Auch bei einem Jobwechsel kann die betriebliche Altersvorsorge [...]

continue reading.....