Die betriebliche Altersversorgung
Das gesetzte Ziel des Gesetzgebers ist es, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Diese Altersversorgung müssen die Beschäftigten jedoch selbst finanzieren. Aus diesem Grund ist es wichtig durch einen Versicherungsvergleich den richtigen Anbieter zu finden. Durch das Altersvermögensgesetz soll die betriebliche Altersversorgung noch gestärkt werden.
Die so genannte betriebliche Altersversorgung bedeutet, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.
Diese betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Säule der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland:
Für die betriebliche Altersversorgung stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:
- eine Direktzusage (der Arbeitgeber selbst verpflichtet sich direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen)
- die Unterstützungskasse (entweder „rückgedeckt” oder „reservepolsterfinanziert” – bedingt formal keinen Rechtsanspruch)
- die Pensionskasse (bedingt einen Rechtsanspruch, aber die wertgleiche Gegenleistung; ist steuerlich limitiert)
- der Pensionsfonds (bedingt einen Rechtsanspruch; aber eine geringere garantierte Gegenleistung möglich)
- die Direktversicherung (viele Analogien zur Pensionskasse)
Die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und auch die Direktversicherung werden auch als mittelbare Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt.
Für den Abschluss von betrieblicher Altersversorgung und die Auswahl des Durchführungsweges sind neben steuerlichen und handelsrechtlichen (beispielsweise deutsche und internationale Rechnungslegungsvorschriften) Gesichtspunkten auch die soziale Verantwortung und Bindung an das Unternehmen für die Entscheidung relevant. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Besonderheiten, auch Kostenaspekte, die personalpolitischen Zielsetzungen und weitere Aspekte.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Über die Art des Durchführungsweges und des Anbieters entscheidet jedoch der Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer hat lediglich die Möglichkeit, einen Versicherer seiner Wahl vorzuschlagen. In der Regel sollte der Arbeitnehmer aktiv nachfragen, da die Informationspflicht, insbesondere bei kleinen Unternehmen, oft vernachlässigt wird. Größere Unternehmen schließen oft mit dem Versicherer (ihrer Wahl) einen Gruppenversicherungsvertrag ab. Dies kann für den Arbeitnehmer eine höhere Leistung bewirken.
Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge handelt der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung als Treuhänder für einen Dritten, also seinen Mitarbeiter, und muss stets dessen Interessen im Auge behalten. Insbesondere bei der Entgeltumwandlung muss er darauf achten, dass dem umgewandelten Entgelt auch eine wertgleiche Leistungszusage gegenübersteht.