• Direktzusage

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gibt, so handelt es sich um eine Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage (wenn kein anderer Durchführungsweg gewählt wurde).

Der Arbeitgeber hat bei der Direktzusage die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung selbst zu erbringen und bedient sich nicht eines externen Durchführungsweges (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, oder Pensionsfonds), was bedeutet,dass der Arbeitgeber die Betriebsrente später selbst an den (dann ehemaligen) Arbeitnehmer auszahlt.

Die Direktzusage wird in der Anwartschaftsphase des Mitarbeiters über steuerliche Pensionsrückstellungen finanziert. Die jährlichen Zuführungen sind Gewinn mindernd und, da sie dadurch die Steuerlast des Unternehmens senken, auch Liquidität erhöhend (Innenfinanzierung, Steuerstundung).

In der Bezugszeit sind weiterhin Pensionsrückstellungen zu bilden. Der steuerliche Teilwert ist in dieser Zeit der versicherungsmathematische Barwert der zukünftig noch zu erbringenden Pensionsleistungen. Da dieser Barwert in jedem Jahr sinkt (außer eventuell in den Jahren, in denen die Renten angepasst werden), kommt es dann zu Gewinn erhöhenden Auflösungen der Rückstellungen, wird dadurch die Steuerlast des Unternehmens gesteigert. In dieser Phase wird dann die Liquidität wieder gemindert.

Um die Rentenzahlungen, Kapitalzahlung oder biometrischen Risiken finanzieren zu können, schließen viele Arbeitgeber entsprechende Rückdeckungsversicherungen (dies ist eine zweckbestimmte besondere Form einer Lebensversicherung) ab.

Die Direktzusagen müssen über den Pensionssicherungsverein gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden.

Procenta GmbHRonold Denk