• Pensionsfond

Der Pensionsfonds ist ein vom Arbeitgeber selbst organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen zum Zweck der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung seiner Mitarbeiter.

Dieses Sondervermögen kann rechtlich im Eigentum des Arbeitgebers sein oder auch eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Im letzteren Fall kann der Pensionsfonds auch von mehreren Arbeitgebern genutzt werden.

In diesem Fall stehen die Pensionsfonds oft im direkten Wettbewerb miteinander und mit anderen Kapitalanlagemöglichkeiten. Oft können Arbeitgeber ohne weiteres das angelegte Vermögen von einem Pensionsfonds abziehen und auf einen anderen übertragen. Zwar haben die Arbeitnehmer oft direkte Ansprüche gegen den Pensionsfonds, doch ausschließlich in dem Umfang, in dem der Pensionsfonds Vermögen zur Verfügung hat. Garantien über bestimmte Leistungen, wie sie von Versicherer ausgesprochen werden, gewähren Pensionsfonds meist nicht.

Deutsche Pensionsfonds sind diesbezüglich eher im internationalen Vergleich ungewöhnlich, da sie Verträge anbieten, die praktisch Lebensversicherungsverträgen entsprechen. Sie haben auch stets eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Wegen der großen und langfristigen Vermögensansammlung gehören die Pensionsfonds zu den bedeutenden Kapitalanlegern auf den internationalen Kapitalmärkten.

Der Wettbewerb, insbesondere die jederzeitige Möglichkeit, das Vermögen von einem Pensionsfonds auf einen anderen zu übertragen, zwingt sie, eher kurzfristige Renditeinteressen zu verfolgen. Durch die Einrichtung von Pensionsfonds fließen immer mehr Spargelder der Bevölkerung in die Kapitalmärkte. Wegen der oft hohen Umschichtungen der Kapitalanlage durch Pensionsfonds allein auf Basis kurzfristiger Renditeinteressen kommt es inzwischen immer wieder zu wesentlichen Einflüssen auf die Kapitalmärkte.

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