Die richtige Auswahl ist wichtig:

Zuerst sollte eine Aufstellung aller Sparverträge, Fonds, Lebensversicherungen, Tagesgeldkonten und sonstiger Geldanlagen gemacht werden. Soll und kann ein Teil davon für die neue Altersvorsorge umgeschichtet werden?

  • Unabhängige Beratung findet man beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Renteninformation des Rentenversicherungsträgers liefert eine Hochrechnung über die Höhe der im Alter zu erwartenden gesetzlichen Rente.
  • Man muss prüfen, welche Vorteile die betriebliche Altersversorgung bietet. Dazu kann man im Betrieb nach einer tariflichen Regelung mit eventuellen Arbeitgeberzuschüssen fragen.
  • Man sollte den Arbeitgeber oder den Betriebsrat fragen, welche Möglichkeiten der geförderten betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen anbietet: Pensionsfonds, Pensionskasse und/oder Direktversicherung. Und man sollte private Alternativen wie zum Beispiel die „Riester-Rente” für die eigenen Belange prüfen.
  • Man muss überprüfen, ob die Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung) oder die Bruttoentgeltumwandlung (steuerliche Förderung) günstiger ist. Dazu sollte man sich neutral beraten lassen, zum Beispiel von der zuständigen Rentenversicherung oder einer Verbraucherberatung.
  • Man sollte sich die Risiken und die Renditechancen der Anlage genau erläutern lassen und verlangen, vor allem bei Pensionsfonds, eine Aufstellung über Anteile an Aktien, Anleihen, Immobilen etc zu bekommen.
  • Man beantragt dann beim Arbeitgeber die Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber mehrere Wege der betrieblichen Altersversorgung an, entscheidet man sich für ein Produkt und die günstigste Art der Förderung.
  • Der Arbeitgeber schließt dann den Vertrag mit der Direktversicherung, dem Pensionsfonds oder der Pensionskasse für den Begünstigten ab.
  • Man sollte in jedem Fall die Anlage AV (Altersvorsorge) zur Steuererklärung ausfüllen, unabhängig davon, ob man sich für Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung entschieden hat. Dann kann das Finanzamt prüfen, ob man Steuern erstattet bekommt.
  • Gelegentlich sollte man nachprüfen, ob die Entscheidung für die eine oder andere Form der betrieblichen Altersversorgung noch immer optimal für den eventuell geänderten Bedarf ist.